Homepage von Hermann Otto Solms, FDP

Mittwoch, 10. März 2010

Solms zur Bankenabgabe

(9. März 2010) In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat sich Hermann Otto Solms kritisch zur geplanten Bankenabgabe geäußert. Er sagt: "Im Koalitionsvertrag haben wir beschlossen: keine Steuererhöhungen. Dann gibt es auch keine Steuererhöhungen durch die Hintertür. Bankenabgaben und Börsentransaktionsteuern zahlen nicht nur Banken, die in der Kritik stehen, sondern alle Banken und damit alle Sparer. Damit ist die Bankenabgabe nichts anders als eine verkappte Vermögensteuer."

Den gesamten Artikel finden Sie in der FAZ-Printausgabe auf Seite 11.
 

Lesetipp

(6. März 2010) Der Vorsitzende der FDP in Heuchelheim, Bernhard Huber, ist in einem Leserbrief auf aktuelle politische Themen wie Hartz IV und die von Minister Rösler geplante Gesundheitsreform eingegangen. Diesen Leserbrief will ich Ihnen nicht vorenthalten. Mir hat er gut gefallen.

Ihr Hermann Otto Solms

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Solms zu ''Datenbrief''

(5. März 2010)  In der taz äußert sich Hermann Otto Solms heute zum "Datenbrief ". Er sagt: "Jeder Bürger muss unbürokratisch erfahren können, welche seiner personenbezogenen Daten gespeichert werden. Jedoch gilt es, intensiv zu prüfen, ob ein jährlich zu verschickender Brief hier das Mittel der Wahl ist."
 

Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

 

Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

(2. März 2010) Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Hermann Otto Solms begrüßte die Entscheidung am Rande der Sitzung der Arbeitsgruppe Wirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion.


 

Solms sieht sich bestätigt: Erfolg für Rechtsstaat und Bürgerrechte

(3. März 2010) Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungsgemäß  erklärt. Gespeicherte Daten müssen nun unverzüglich gelöscht werden.


Hermann Otto Solms hatte gemeinsam mit dem ehemaligen Innenminister Burkhard Hirsch und anderen gegen das Gesetz geklagt. Solms sieht sich nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt:  „Das Verfassungsgericht hat dem Staat und dessen Datensammelwut klare Grenzen gesetzt. Er muss den Schutz von Freiheit und Bürgerrechten stärker in seine Gesetzgebung berücksichtigen. Die Entscheidung betrachte ich als großen Erfolg für den Rechtsstaat, die freiheitlichen Bürgerrechte und den Liberalismus.“

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