Pressemitteilungen 2010
26.03.2010Solms: Mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis schreibt Hermann Otto Solms, Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen der FDP-Bundestagsfraktion, in seiner monatlichen Kolumne in der Wetzlarer Neuen Zeitung:
„Die Gasverbraucher in Deutschland haben vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg errungen: In dieser Woche hat das Gericht die Praxis der Gasversorger für unwirksam erklärt, den Gaspreis ausschließlich an den Preis von leichtem Heizöl zu binden. Verträge, die solche Klauseln enthalten, sind nun anfechtbar. Damit haben die Richter die Rechte der Verbraucher gestärkt.
Die Preisbindung gibt es in Deutschland schon seit den 60er Jahren. Im damals hierzulande noch jungen Erdgasmarkt waren erst einmal umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur notwendig und die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis erwünscht. Heute, mehr als vierzig Jahre später, hat sich am Gasmarkt einiges verändert. Die Preisbindung existiert freilich immer noch. Der Gaspreis folgt mit einer Verzögerung von drei Monaten bis zu einem halben Jahr der Preisentwicklung beim Heizöl. Das entbehrt jeder Transparenz.
Schon in der Vergangenheit hat die Ölpreisbindung zu einer großen Intransparenz geführt, die von den Klägern nun auch zu Recht beanstandet wurde. Die Gasversorger haben nämlich den Anstieg des Ölpreises in vollem Umfang an ihre Kunden weitergegeben, ohne die Verbraucher in ähnlichem Umfang zu beteiligen, wenn der Ölpreis fiel. Die entsprechenden Vertragsklauseln gaben den Gasversorgern nicht nur die Möglichkeit, Kosten an die Kunden abzuwälzen, sondern sogar Gewinne zu erwirtschaften. Das war für die betroffenen Kunden ärgerlich, die Preiskopplung nicht nachvollziehbar. Preisbindung ist eben das Gegenteil von Transparenz und Wettbewerb.
Die Karlsruher Richter haben nun klargestellt, dass Öl und Gas verschiedene Märkte darstellen. Mehr noch: Wenn Energieversorger über das Abwälzen von Kosten hinaus durch die Heizölpreisbindung zusätzliche Gewinne erzielen, ist dies unzulässig. Mehr Transparenz und Wettbewerb muss also her.
Es geht dabei um einen bedeutenden Markt: In Deutschland wird fast die Hälfte aller Wohnungen mit Erdgas geheizt. Umso dringlicher ist es, für mehr Wettbewerb zu sorgen und einen möglichst freien Markt zu schaffen. Diese Aufgabe hat der BGH der Politik, den Versorgern und den Verbrauchern nicht abgenommen. Vielmehr ist das Urteil ein erster, wichtiger Schritt, um den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beleben: Die Versorger müssen langfristig Preise zu Marktbedingungen machen. Die Verbraucher wiederum sind durch das Urteil für das Thema sensibilisiert. Wo möglich, werden sich die Kunden nun nach Alternativanbietern umschauen, falls sie mit ihrem Gasversorger unzufrieden sind. Auch dadurch entsteht mehr Wettbewerb. Last but not least die Politik: Wir müssen darauf hinwirken, dass die Rahmenbedingungen auf den Gasmärkten so gestaltet sind, dass der Wettbewerb lang- und mittelfristig gefördert wird. Dies gilt übrigens in etwas anderem Zusammenhang auch auf internationaler Ebene.“
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