Pressemitteilungen 2010
09.02.2010Hartz IV-Sätze sind verfassungswidrig. Solms begrüßt Entscheidung der Bundesverfassungsrichter
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden: Die Hartz IV-Regelleistungen für Kinder verstoßen gegen die Verfassung. Das Parlament als Gesetzgeber hat ein knappes Jahr Zeit, um die Regeln für die Berechnung nachzubessern. Bis zum 1. Januar 2011 dürfen die geltenden Regeln noch weiterbestehen. Hermann Otto Solms, Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion, hat die Entscheidung in Karlsruhe begrüßt.
Das Urteil sei ein vernichtendes Zeugnis für die Politik der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Solms sieht mit der Entscheidung der Verfassungsrichter die Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion bestätigt: „Bei einer bedarfsabhängigen staatlichen Leistung ist es dringend erforderlich, den tatsächlich vorhandenen Bedarf zu ermitteln.“ Dies gelte vor allem bei Kindern.
Für Solms steht fest: „Kinder von Leistungsempfängern dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn die Eltern arbeitslos werden. Sie müssen den gleichen Zugang zu Bildung und Aufstieg haben wie alle anderen. Hier sind Reformen notwendig. Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür einen klaren Rahmen gesteckt. Es ist unser Ziel, dass Kinder ein selbstbestimmtes Leben führen können und später als Erwachsene finanziell unabhängig sind. Kinder von Langzeitarbeitslosen müssen eine Chance erhalten, der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu entkommen. Sie brauchen Perspektiven und Chancen. Es gilt zu verhindern, dass Familien über mehrere Generationen auf eine staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Das Bürgergeld-Konzept der FDP gibt meines Erachtens dem Gesetzgeber eine gute Richtung vor. An diesem Konzept müssen wir weiter arbeiten.“
Die Verfassungsrichter hatten kritisiert, die Bemessung der Hartz IV-Sätze für Kinder erfolge derzeit „freihändig und ohne jede empirische Grundlage“. Bisher werden die Leistungen für Kinder nicht nach deren spezifischem Bedarf berechnet, sondern prozentual von den Regelsätzen für Erwachsene abgeleitet. Die je nach Alter monatlich 215 bis 287 Euro reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um die Lebenshaltungskosten eines Kindes zu decken. Derzeit sind rund 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren auf Hartz IV angewiesen.
Geklagt hatte unter anderen eine Familie aus dem hessischen Eschwege, weil die Sätze zu willkürlich festgelegt seien und für den tatsächlichen Bedarf eines Kindes nicht ausreichten.
Datei zum Herunterladen: 10-02-09_Hartz_IV_-_Solms_begruesst_Verfassungsurteil.pdf (69,05 KB)
